Code of Ethics

ISS SICHERHEIT – Unsere Codes of Ethics

Neben der Qualität seiner Leistung wird ein Unternehmen in der heutigen Zeit an den Werten gemessen, die es vertritt und für die es sich täglich durch das Handeln jedes Einzelnen einsetzt.

ISS SICHERHEIT steht für Vertrauen und Integrität. Deshalb trägt jeder Beschäftigte Verantwortung für korrektes Handeln, ein faires Miteinander und die Wirkung unseres Unternehmens nach außen. Der Leitgedanke der ISS SICHERHEIT ist hierbei, dass es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis geben darf.

Dieser Verhaltenskodex soll dafür als Leitfaden dienen. Seine Inhalte bauen auf den bewährten Prinzipien auf, die das unternehmerische Handeln der ISS SICHERHEIT prägen.

Ein wesentliches Element für die Umsetzung und Einhaltung dieser Prinzipien ist das Bekenntnis zu einer offenen Unternehmenskultur, in der sich Auftraggeber und Mitarbeiter sicher fühlen, wenn sie Rat und Unterstützung suchen. Die ISS SICHERHEIT ermutigt alle Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner ihre Themen und ihre Anliegen offen und direkt anzusprechen.

Dieser Verhaltenskodex gibt hierfür den richtigen Rahmen. Solange wir uns in diesem Rahmen bewegen, handeln wir gemeinsam im Sinne des Unternehmens und unserem Anspruch, einer   –    w o r l d   c l a s s   s e c u r i t y.

 

ISS SICHERHEIT                                                                                                             59229 Ahlen, im Januar 1999

 

 

 

Wofür wir stehen

1.1  Integrität

1.2  Verantwortung

1.3  Ehrlichkeit

1.4  Respekt

1.5 Offenheit

1.6 Soziales Bewusstsein

 

Wie wir handeln 

2.1  Geschenke und Einladungen

2.2  Umgang mit Auftraggebern und Amtsträgern

2.3  Wettbewerb

2.4  Vermeiden von Interessenkonflikten

2.5  Medien und Öffentlichkeit

 

Was wir schützen

3.1  Auftraggeber und Kunden

3.2  Verschwiegenheitspflicht

3.3  Datenschutz und Datensicherheit

3.4  Aufzeichnungen und Freigaben

3.5  Gesundheit

3.6  Arbeitssicherheit

 

 

Wofür wir stehen

 

1.1 Integrität – unbescholten, moralisch einwandfrei, unbestechlich

Wir erwarten von allen Beschäftigten, dass sie gesetzliche Vorschriften sowie Vereinbarungen und interne Anweisungen einhalten. Wir erwarten dass jeder unserer Mitarbeiter, unseren Kunden immer und überall unterstützend und souverän zur Seite steht. Dafür ist es wichtig, dass jeder die für seinen Aufgabenbereich relevanten Regeln und Pflichten kennt. Jedem Beschäftigten muss auch bewusst sein, dass ein Verstoß straf- und haftungsrechtliche sowie disziplinarische Konsequenzen für sich und für das Unternehmen und deren Beschäftigte haben kann.

 

1.2 Verantwortung  – die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Notwendige und Richtige getan wird

Alle Beschäftigten sind gehalten, auf das Ansehen der ISS SICHERHEIT und ihren Auftraggebern zu achten. Vor allem die Führungskräfte müssen sich durch vorbildliches Verhalten auszeichnen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die relevanten Regeln in dem jeweiligen Verantwortungsbereich umgesetzt werden und keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch pflichtgemäße Information und Aufsicht hätten verhindert werden können

 

1.3 Ehrlichkeit – Zuverlässigkeit, besonders im Hinblick auf Geld- Sach- oder Moralwerte

Ehrlichkeit ist eine wesentliche Grundlage unseres Handelns. Jeder Beschäftigte erstattet wahrheitsgemäß Bericht und gestaltet die Zusammenarbeit offen und effektiv. Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern. Vertrauliche Informationen sind gleichwohl vertraulich zu behandeln.

 

1.4 Respekt

Wir gehen respektvoll miteinander um. Jeder Beschäftigte erhält bei der ISS SICHERHEIT die gleichen Chancen und wird ausschließlich aufgrund seiner Fähigkeiten und Leistungen eingesetzt und gefördert. Jede Form von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Nötigung und verbalen Angriffen wird nicht geduldet, ebenso wenig jedes beleidigende Verhalten. Die ISS SICHERHEIT wünscht, dass alle Mitarbeiter den Mut haben, füreinander und für andere einzustehen.

 

1.5 Offenheit

Beschäftigte haben das Recht und die Pflicht, jederzeit auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder internen Regeln schließen lassen. Den Hinweisen wird mit größter Sorgfalt nachgegangen. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Diese Chance soll im Interesse des Unternehmens und aller Beschäftigten genutzt werden.

 

1.6 Soziales Bewusstsein

Als Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung für das Gemeinwohl sowie für soziale Anliegen bewusst. Wir bieten unseren Mitarbeitern ein Einkommen, das ihnen einen würdevollen Versorgungsstand bietet.  Wir distanzieren uns seit je her von Dumpinglohnzahlungen und/oder fragwürdigen Arbeitsvertragskonstellationen.

 

Wie wir handeln

 

2.1 Geschenke und Einladungen

Zu einem höflichen und respektvollen Umgang kann es im Rahmen von Geschäftsbeziehungen gehören, dass Geschenke ausgetauscht oder Einladungen ausgesprochen werden. Liegt darin der Versuch, einen unlauteren Einfluss auf das Entscheidungsverhalten des Empfängers auszuüben, kann ein strafbares Verhalten vorliegen.

Vor diesem Hintergrund hat die ISS SICHERHEIT Regeln zum Umgang mit Geschenken und Einladungen aufgestellt, die uns schon vor dem Anschein jeglicher Beeinflussbarkeit schützen sollen. Grundsätzlich gilt, dass keinerlei Geschenke und andere Vorteile angenommen oder gewährt werden dürfen. Zuwendungen sind abzulehnen oder zurückzugeben.

 

2.2 Umgang mit Auftraggebern und Amtsträgern

Bei der Wahrnehmung aller Aufgaben ist immer und unbedingt die nötige Distanz zum Auftraggeber an sich, als auch zu dessen Angehörigen, Gästen und Mitarbeitern jederzeit zu waren.

Der Umgang mit Amtsträgern bedarf einer besonderen Sensibilität, weil es in diesem Bereich strenge strafrechtliche Regelungen gibt. Strafbar ist bereits das Anbieten von Vorteilen für die Dienstausübung. Zu den Amtsträgern gehören nicht nur Beamte, sondern alle Personen, die dazu bestellt sind, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Dazu zählen Richter, Beamte und Mitarbeiter in Ordnungs- und Überwachungsbehörden, zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Bürgermeister oder Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht. Auch Mitarbeiter von privatrechtlichen Gesellschaften der öffentlichen Hand können Amtsträger sein, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Für die ISS SICHERHEIT gilt, dass Amtsträgern grundsätzlich kein Vorteil angeboten, versprochen oder gewährt wird. Umgekehrt dürfen von Amtsträgern und öffentlich Bediensteten auch keine Vorteile gefordert oder angenommen werden.

 

2.3  Wettbewerb

Die ISS SICHERHEIT hält sich an die Regeln eines fairen und ungehinderten Wettbewerbs. Deshalb ist jeder Kontakt mit Unternehmen, der das Ziel verfolgt oder zum Ergebnis hat, dass der Wettbewerb verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wird, verboten . Beschäftigte, die von Wettbewerbern, Geschäftspartnern oder Dritten zu einem solchen Zweck kontaktiert werden, müssen unverzüglich die Geschäftsleitung darüber informieren.

Eine Verletzung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften setzt keinen Vorsatz voraus. Auch fahrlässiges Verhalten kann gesetzeswidrig sein. Selbst ein scheinbar harmloser Kontakt kann als Versuch verstanden werden, einem Wettbewerber die Bereitschaft zu wettbewerbsschädlichem Verhalten zu signalisieren.

 

2.4 Vermeiden von Interessenkonflikten

Die ISS SICHERHEIT respektiert die Privatsphäre und ist nicht an persönlichen Angelegenheiten außerhalb des Arbeitsplatzes interessiert. Andererseits erwartet die ISS SICHERHEIT von allen Beschäftigten, sich gegenüber der ISS SICHERHEIT fair und loyal zu verhalten. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, Berufliches und Privates zu trennen. Mitgliedschaften  Persönliche Beziehungen zu einem Geschäftspartner oder Auftraggeber dürfen nicht zu einer bevorzugten Behandlung des Geschäftspartners führen.

 

2.5 Medien und Öffentlichkeit

Angesichts der stetig steigenden Präsenz ist ein sensibler Umgang mit den Medien geboten. Die unternehmensbezogene Kommunikation erfolgt deshalb ausschließlich über den Geschäftsführer. Hinsichtlich des Verhaltens in Social Media, wie zum Beispiel Facebook, sowie Internet-Foren oder Blogs, ist auf einen respektvollen Umgang mit dem eigenen Unternehmen, den Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern zu achten .

 

Was wir schützen

 

3.1 Auftraggeber und Kunden

Jeder Beschäftigte ist für den Schutz und die sachgerechte sowie ressourcenschonende Nutzung der Unternehmenseinrichtungen und vor Allem die der Auftraggeber und Kunden verantwortlich. Informationen und Unterlagen dürfen nicht für andere als dienstliche Zwecke vervielfältigt werden. Ohne dienstlichen Grund ist es auch untersagt, Unterlagen oder anderes Unternehmensvermögen aus dem Unternehmen zu entfernen.

Alle Mitarbeiter sind für eine vollständige und wahrheitsgemäße Dokumentation ihrer dienstlichen Ausgaben verantwortlich.

 

3.2 Verschwiegenheitspflicht

Über vertrauliche Informationen ist ausnahmslos Verschwiegenheit zu wahren. Verschwiegenheit muss ebenfalls in Bezug auf vertrauliche Informationen unserer Kunden und Geschäftspartner gewahrt werden, es sei denn, die  Offenlegung dieser Informationen wurde ausdrücklich gestattet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Geschäftsbeziehung fort.

 

3.3 Datenschutz und Datensicherheit

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zulässig ist. Die Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren. Jeder Mitarbeiter ist für den sachgemäßen Umgang mit seinen Zugangsdaten verantwortlich.

 

3.4 Aufzeichnungen und Freigaben

Die ISS SICHERHEIT erwartet, dass alle Aufzeichnungen im Einklang mit dem geltenden Recht vollständig, wahrheitsgemäß, zeitnah und in verständlicher Weise erfolgen. Bedeutsame Entscheidungen und Handlungen mit finanziellen Auswirkungen müssen nach den bestehenden internen Regeln freigegeben werden. Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht verfälscht, selektiv weitergegeben oder anderen Beschäftigten vorenthalten werden, sofern dem nicht vorrangige Interessen entgegenstehen (zum Beispiel Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten, urheberrechtliche Bestimmungen oder Datenschutzvorgaben) . Das setzt voraus, dass Informationen so dokumentiert und abgelegt werden, dass es jedem befugten Beschäftigten möglich ist, die relevante Information in angemessener Zeit zu finden.

„Wir wollen neben den materiellen, auch ideelle Werte schützen “

 

3.5 Gesundheit

Die Gesundheit unserer Beschäftigten ist für uns von außerordentlicher Bedeutung. An den Arbeitsplätzen gilt ein striktes Verbot von Alkohol und anderen Rauschmitteln. Beschäftigte dürfen keine gefahrgeneigten Tätigkeiten erledigen, wenn ihre Leistung durch Medikamente beeinträchtigt ist.

 

3.6 Arbeitssicherheit

Die ISS SICHERHEIT will Gefährdungen, Unfälle und Schäden bestmöglich vermeiden. Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Gemäß den gesetzlichen Anforderungen werden regelmäßig Arbeitsschutzunterweisungen durchgeführt. Um diese Anforderungen weiterhin einzuhalten und die Abläufe zu optimieren, sind alle Beschäftigten angehalten, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.